Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) regelt den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Auch der Vorrang zur Einspeisung von Ökostrom in das öffentliche Netz ist im EEG verankert. Dieses Gesetz ist die Basis für die Umstellung der Energieversorgung auf umweltfreundliche erneuerbare Energien, wie zum Beispiel Windkraft oder Solarenergie.
Um Anreize zum Bau von erneuerbaren-Anlagen zu schaffen, erhalten Betreiber für jede Kilowattstunde Ökostrom, die sie ins öffentliche Netz einspeisen, eine Einspeisevergütung. Finanziert wird diese Vergütung über die sogenannte Ökostrom-Umlage – auch EEG-Umlage genannt. Die Ökostrom-Umlage zahlen alle Verbraucher über ihren Strompreis.
Zum 1. Juli 2022 wurde eine Senkung der EEG-Umlage auf 0 ct/kWh beschlossen, um Haushalte und Unternehmen finanziell zu entlasten. Die Finanzierung der Einspeisevergütung erfolgt zukünftig aus dem Sondervermögen des Bundes "Energie- und Klimafonds".